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Informationen für Dolmetscher und Übersetzer

Rechtsgrundlagen für die Beeidigung als Dolmetscherin oder Dolmetscher bzw. die Ermächtigung als Übersetzerin oder Übersetzer sind §§ 22 bis 31 des Niedersächsischen Justizgesetzes (NJG).


Zuständig für Beeidigungen und Ermächtigungen ist das

Landgericht Hannover

- Der Präsident -

Volgersweg 65

30175 Hannover


Weitere Informationen über die Beeidigung bzw. Ermächtigung erhalten Sie auch auf der Homepage des Landgerichts Hannover: Informationen für Dolmetscher und Übersetzer


Datenbank Beeidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer können Sie unter www. justiz-dolmetscher.de suchen. Der nachfolgende link führt Sie dorthin: Datenbank der Dolmetscher und Übersetzer

Symbolbild (Link zur Seite Dolmetscher) Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei
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